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Sehr geehrte Treppenbaukollegin,
sehr geehrter Treppenbaukollege,
Wie schief darf ein Pfosten sein?
Wieviele Äste darf eine Stufe haben?
Wie groß darf ein Riss sein?
Wie muss eine Schweißnaht bei CrNi-Stahl aussehen?
Haben Sie solche oder andere Fragen schon mal mit Ihren Kunden diskutieren oder später vor Gericht die Angelegenheit klären lassen müssen?
Für den BVTG hat sich gezeigt, dass gerade bei der Beurteilung von Schäden an ausgeführten Treppen und Geländern nur wenige brauchbare Angaben zur Verfügung stehen. Daher haben wir eine Richtlinie verfasst: Sie ist eine Empfehlung zur Beurteilung von besonderen Merkmalen an Treppen. Die zunächst erstellten drei Teile der BVTG Richtlinie umfassen die allgemeinen Anforderungen (materialübergreifend) sowie materialspezifische Anforderungen für Holz und Metall. Als Herzstück dienen detaillierte Zeichnungen und Fotos von Objekten.
Diese Richtlinie stellen wir Ihnen anlässlich der Deutschen Treppenbautage am 13. und 14. März 2015 in Neuss vor. Wenn Sie dieses Regelwerk dann in den Händen halten, möchten wir mit Ihnen diskutieren über Inhalt und evtl. Ergänzungen.
Kommen Sie zu uns am 13. und 14. März 2015 zu den Deutschen Treppenbautagen nach Neuss! – Zu Gast bei der 3M Deutschland GmbH.
Von neun Referenten erhalten Sie zudem noch weitere wichtige Infos zum Treppenbau.
Im Bundesverband Treppen- und Geländerbau e.V. (BVTG) sind seit 1981 Treppenfachbetriebe verschiedener Gewerke organisiert. Der Verband vertritt materialübergreifend die Interessen der Unternehmen bei allen technischen und baurechtlichen Belangen sowie Normen und Weiterbildungsfragen.
Wir freuen uns, Sie in Neuss begrüßen zu können!
Mit freundlichen Grüßen
der Vorstand
des BVTG