Zweck des BVTG
Aus § 2 der Satzung ist die eigentliche Aufgabenstellung des Verbandes klar ersichtlich:
- ,,Zweck des Verbandes" ist die Förderung des Treppen- und Geländerbaues,
- die Untersuchung aller den Treppen- und Geländerbau betreffenden wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Fragen,
- die Weiterentwicklung des Treppen- und Geländerbaues,
- die Mitwirkung bei dem Entwurf von Bauvorschiften, Normen und Zulassungen für den Treppen- und Geländerbau,
- die Vertretung und Förderung des Qualitäts- und Gütegedankens im Treppen- und Geländerbau - Schulung und Bereitstellung von Gutachtern und Erstellung von Gutachten über den ordnungsgemäßen Einbau von Treppen- und Geländeranlagen,
- die Durchführung geeigneter Maßnahmen zur Verbraucherinformation.
- Der Verband unterhält keinen eigenwirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Er hat keine markt- und preisregulierenden Aufgaben. Er gibt seine Mittel für den festgelegten Zweck aus.
- Der BVTG kennt bei seinen Mitgliedern keine Unterschiede zwischen Betrieben, die der Handwerks-kammer (HK), der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder anderen Wirtschaftsverbänden und Organisationen (z.B. BDZ, ZDB, BDF, HKH usw.) angehören. Anderweitige Mitgliedschaften berühren den BVTG nicht, soweit die fachliche Zusammenarbeit davon nicht beeinträchtigt wird.
- Der BVTG ist bereit, mit allen anderen Verbänden, die direkt oder indirekt mit dem Treppenbau zu tun haben, kooperativ zusammenzuarbeiten. Er will vor allem Grundlagen und Voraussetzungen, z.B. gegenüber den Baubehörden, in der DIN- und Europa-Normung, bei Gutachtern und Gerichten und bei anderen Gremien schaffen.