BVTG Newsletter: Darf das? - Die BVTG-Richtlinien helfen Ihnen weiter!
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Sehr geehrte Treppenbaukollegin,
sehr geehrter Treppenbaukollege,
auch in Zeiten der Pandemie arbeitet der BVTG stets für Ihre Interessen. Im Moment ist unser Expertenteam intensiv dabei, die Neuauflage der BVTG-Richtlinien zu aktualisieren. Auch wenn es nur Details sind, die sich ändern, so hat es für uns oberste Priorität, die Richtlinien immer auf dem aktuellsten Stand zu halten. Notwendig macht dies nicht zuletzt auch die Neuerscheinung der DIN 18065 „Gebäudetreppen“ im August 2020.
Für uns als Verband ist es besonders wichtig, dass die BVTG-Richtlinien von möglichst vielen Beteiligten aus unserer Branche genutzt werden. Damit werden sie zum „Stand der Technik“ und damit ein sogenanntes „allgemein anerkanntes Regelwerk“, zumal es bis jetzt nichts Vergleichbares für den Treppenbau gibt.
Damit dies möglichst bald gelingt, ist IHRE HILFE so wichtig! Senden Sie uns Beispiele aus Ihrer Praxis, bei denen es zu Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und Ihren Kunden gekommen ist. Welche Art von Beispielen wir suchen, sehen Sie im folgenden Fall:
Die Frage, die uns gestellt wurde: „Muss die Ecke einer Glasfüllung gestoßen (z. B. abgerundet) sein oder darf sie so scharfkantig und spitz ausgebildet sein, wie auf dem Foto dargestellt?
Aufgrund der erhöhten Verletzungsgefahr sind wir uns wohl einig, dass die Ecken gestoßen sein sollten. In den Richtlinien werden wir diesen Fall aufnehmen und verständlich in Wort und Bild erklären, worauf in solch einem Fall zu achten ist. In jedem Fall müssen Sie bei der Bestellung von Glasscheiben bei Ihrem Lieferanten explizit angeben, dass die Ecken gestoßen sein müssen. Für die Glaslieferanten ist das nicht selbstverständlich, denn in deren Lieferbedingungen steht oft: „Aus produktionstechnischen Gründen kann der Eckstoß unterschiedlich groß ausfallen bzw. nicht vorhanden sein.“
Sie hatten einen ähnlichen Fall? – Dann lassen Sie es uns wissen! Werden Sie ein Teil der Neuauflage!
Im Herbst 2014 haben wir erstmals die BVTG-Richtlinien vorgestellt, im März 2015 sind sie dann das erste Mal erschienen. Nach einer Überarbeitung datiert die aktuelle Version vom September 2016.
Im Alltag bekommen Sie als Treppenbauer eine Mängelanzeige ggf. mit Foto und schriftlicher Aufforderung zur Beseitigung des Mangels.
Wenn Sie jetzt anderer Meinung sind, wird das sehr schnell zeitaufwendig mit Ortstermin, Begutachtung und endet im schlimmsten Fall in einem kostenintensiven Rechtsstreit mit unsicherem Ausgang.
Wie schön ist es nun, dass es die BVTG-Richtlinie quasi als Schiedsrichter gibt, die genau diese gerügte Sache beschreibt und festlegt. - Ab wann liegt eine Schiefstellung vor? Ist die unregelmäßige Oberfläche ein Mangel? Leicht verständliche Antworten zu sehr vielen alltäglichen Fragen finden Sie in den Richtlinien. Man kann sich mit dem Kunden mit Hilfe der Darstellungen in der Richtlinie meist schnell einigen und vermeidet Auseinandersetzungen.
Nicht zuletzt sind die Richtlinien auch ein Maßstab für die eigene Qualitätssicherung, indem Sie zeigen, wie es nicht sein sollte bzw. sein darf.
Diverse Vorträge zu den BVTG-Richtlinien haben gezeigt, dass die Teilnehmer ein großes Interesse an den Richtlinien hatten und direkt mehrere Exemplare kauften. Anschließende positive Resonanzen haben uns sehr gefreut.
Sie haben bereits die BVTG-Richtlinie? - Dann nutzen Sie sie!
Sie haben bereits positive Erfahrungen damit gemacht? – Dann empfehlen Sie uns weiter, damit wir unserem Ziel (allgemein anerkanntes Regelwerk) näher kommen!
Denken Sie dabei nicht nur an Treppenbaukollegen. Diese Richtlinien eignen sich für alle, die mit dem Treppen- und Geländerbau zu tun haben:
Ihre Kunden im Falle einer unberechtigten Reklamation.
Architekten und Bauträger bzw. deren Bauleiter.
Ihr Berufsverband.
Studenten im Bauwesen.
Berufsschullehrer, Berufsschüler und Meisterschüler